Freiberufliche Berater, wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer u.a.
- üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus
- unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Berufskammern
- sind hinsichtlich der Rechnungsstellung an die jeweils gültige Gebührenordnung gebunden und
- dürfen keine gewerbliche Tätigkeit (z.B. Produkt- oder Warenverkauf) ausüben.