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Freiberufliche Berater

Freiberufliche Berater, wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer u.a.

  • üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus 
  • unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Berufskammern
  • sind hinsichtlich der Rechnungsstellung an die jeweils gültige Gebührenordnung gebunden und
  • dürfen keine gewerbliche Tätigkeit (z.B. Produkt- oder Warenverkauf) ausüben.