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Finanzberatung und Honorarberatung

Wünschen Sie auch im Finanzbereich komplett neutralen/objektiven Rat, dann kommen für sie nur Berater in Betracht, die ausschließlich gegen Honorar beraten und in den Produktverkauf nicht involviert sind.

Dies sind …

  • Steuerberater / Rechtsanwälte / Wirtschaftsprüfer
    idealerweise mit besonderer Zusatzqualifikation, wie z.B.
    Fachberater für Vermögensgestaltung (DVVS e.V.)
    zertifizierte Berater/in für die betriebliche Altersvorsorge (Hochschule Ansbach)
  • Versicherungsberater nach § 34e GewO (Gewerbeordnung)
  • Honorarberater nach § 34h GewO (Gewerbeordnung)
  • Vermögensverwalter, wenn und soweit sie als Finanzdienstleistungsinstitute nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) provisionsunabhängig und hinsichtlich ihrer Zielinvestments marktneutral sind.

Vorteil der vorgenannten Berater ist, dass diese keinen Interessenkonflikten unterliegen und keine Zuwendungen bzw. keinen wirtschaftlichen Vorteil von einem Produktgeber / Versicherungsunternehmen erhalten und von diesen auch nicht in anderer Weise abhängig sind.

Nachteil hierbei ist, dass das Honorar für die Beratungstätigkeit in jedem Fall anfällt, auch wenn das Ergebnis der Beratung die Empfehlung ist, „nichts“ zu tun.