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Finanzberatung mit Produktverkauf

Die „Masse“ der Berater / Vermittler lebt aber von Provisionen –

dies kann für Sie als Ratsuchender auch gut sein, denn Sie gehen bei der Beratung kein wirtschaftliches Risiko ein: wenn Sie kein Produkt kaufen, fallen keine Kosten an.

Provisionsabhängige Berater / Vermittler sind …

  • Darlehensvermittler, Immobilien-/Makler, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c GewO
  • Versicherungsvermittler nach §34d GewO
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO
  • (in der Regel) Finanzdienstleistungsinstitute nach § 32 KWG
  • (in der Regel) Kreditinstitute nach § 32 KWG


Marktneutralität/Unabhängigkeit

Umso wichtiger ist dann für Sie bei der Auswahl das verbleibende Kriterium der „Marktneutralität/Unabhängigkeit“. Ob einer der vorstehenden Berater/Vermittler marktneutral/unabhängig ist, können sie insbesondere anhand der nachfolgenden Kriterien erkennen…

  • ist der Berater /Vermittler im Auftrag lediglich eines Versicherungsunternehmens / eines Produktgebers tätig, handelt es sich in der Regel um einen Ausschließlichkeitsvertreter und es liegt Abhängigkeit vor.
  • ist der Berater / Vermittler im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen / Produktgeber tätig, handelt es sich in der Regel um einen Mehrfachagenten und es liegt eingeschränkte Abhängigkeit vor.
  • ist der Berater /Vermittler hingegen im Auftrag und auf Seiten des Kunden tätig, ohne von einem oder mehreren Produktgebern / Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein, handelt es sich in der Regel um einen Versicherungs-/Makler und es liegt Unabhängigkeit vor.

 

Generell sollte Ihnen aber bewusst sein: gute Beratung ist es wert, dafür Geld auszugeben – und seriöse „kostenlose Beratung“ gibt es in der Regel nicht.

 



Eine weitergehende Erläuterung der oben verwendeten Begriffe Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent und Makler finden Sie nachfolgend:

Ausschließlichkeitsvertreter:

Ein Ausschließlichkeitsvertreter (z.B. eine Allianz-Agentur, Sparkassen-Filiale) ist im Auftrag eines ganz bestimmten Versicherungsunternehmens / eines ganz bestimmten Produktgebers als Produktvermittler tätig und wird in der Regel aus Abschlussprovisionen bezahlt. Er empfiehlt bzw. vermittelt daher nur, was „sein Institut“ (ggf. im Verbund mit anderen) anbietet. Die konkrete Empfehlung kann gut sein– aber sie ist niemals „marktneutral“. Wenn Sie sich eine Empfehlung wünschen, bei der für Sie das bestmögliche Produkt am Markt gesucht wird, sind Sie bei einem Ausschließlichkeitsvertreter nicht an der richtigen Adresse. Wenn Sie hingegen – vielleicht wegen guter Erfahrungen oder aus einem Bauchgefühl heraus – zu genau jenem Produktgeber wollen, für den der Ausschließlichkeitsvertreter tätig ist, ist die Inanspruchnahme eines Ausschließlichkeitsvertreters absolut in Ordnung. Dessen Empfehlungen sollten aber grundsätzlich hinterfragt werden, weil er als Ausschließlichkeitsvertreter nicht neutral, sondern abhängig von seinem Produktgeber ist.

Mehrfachagent:

Ein Mehrfachagent bietet zwar die Produkte von mehreren Versicherungsunternehmen / Produktgebern an. Er ist für den Produktgeber als Vermittler tätig und wird in der Regel aus Abschlussprovisionen bezahlt. Er empfiehlt / vermittelt ausschließlich, was er im Angebot hat. Ein Mehrfachagent ist ebenfalls nicht als marktneutral, sondern als von seinen Produktgebern abhängig anzusehen – nach hier vertretener Auffassung zumindest dann, wenn er weniger als 4 Produktgeber je Produktart (z.B. Lebensversicherung, Fonds, …) im Angebot hat. Insofern sollten Sie auch die Empfehlungen des Mehrfachagenten hinterfragen und einen anderen Finanzberater wählen, wenn Ihnen eine vollkommen marktneutrale Beratung wichtig ist.

Makler:

Ein Makler ist hingegen auf der Basis eines Maklervertrages ausschließlich im Auftrag des Kunden und auf dessen Seite tätig, ohne von einem oder mehreren Produktgebern / Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein. Anders als die oben genannten Agenten / Vertreter unterhält der Makler keinen Agenturvertrag mit Produktgebern / Versicherungsunternehmen, sondern hat mit diesen eine Courtagevereinbarung abgeschlossen. Ein Makler kann seinem Kunden frei Produkte aus dem gesamten Marktangebot vermitteln. Er richtet sich dabei nach dem Auftrag, den er vom Kunden erhalten hat (geregelt im Maklervertrag) und ist daher als marktneutral und unabhängig einzustufen..