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Rente und Steuern

2016 gibt es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 5,95% im Osten und 4,25% im Westen - eine Anpassung in dieser Höhe gab es lange nicht.

Aber aufgepasst: Renten sind keine Geschenke des Staates. Auch Renteneinkünfte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.

Die brennendsten Fragen:

Wird die Erhöhung durch die Einkommensteuer hintenrum wieder einkassiert?
Bleibt am Ende von der Erhöhung überhaupt noch etwas übrig?
Wann müssen Rentner überhaupt Steuern für ihre Renteneinkünfte zahlen?

Aber Keine Angst! Selbst wenn eine Rente (künftig) versteuert werden muss - es wird durch die Erhöhung unterm Strich trotzdem mehr Rente übrig bleiben als zuvor.

Die ausführliche Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. und des Rentenberaterverbandes e.V. mit Hintergründen zur Steuerpflicht von Rentnern finden Sie hier als pdf.

Fachliche Unterstützung und Beratung finden Sie bei unseren spezialisierten Fachberatern im Fachberaterzentrum (Rentenberater und Steuerberater)

Artikel vom: 18.04.2016