Scheinselbständigkeit ODER arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
In der Praxis werden die beiden Begriffe "arbeitnehmerähnlich" und "scheinselbständig" häufig durcheinandergebracht, obwohl sich hinter beiden Begriffen etwas völlig anderes verbirgt.
Lesen Sie den sehr informativen Artikel von Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht, Köln veröffentlicht auf http://www.stb-web.de/news/article.php/id/7710
Artikel vom: 29.03.2016